
AGB's...

Friesenberghaus
Da wir am Berg liegen auf 2498 m ü.N. müssen wir als Betreiber einer Schutzhütte Kategorie 1 unsere Ressourcen teuer und langfristig planen und einkaufen.
Aus diesem Grund haben wir Stornoregeln aufgestellt. Für das Wetter sind wir glücklicherweise nicht verantwortlich. Wir können Ihnen nur den Schlafplatz, Behaglichkeit und gute Verpflegung garantieren, aber eine Schönwettergarantie übersteigt unsere Superkräfte. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf dem Friesenberghaus gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde. Sollten nach Reservierung gemäß obenstehende einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig.
Achtung: Als Berechnungszeitpunkt des Änderungs- und Stornozeitraumes wird der Anreisetag um 18h00 verwendet.
Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht.
Bei Rücktritt ab 2 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht.
Bei nicht erscheinen wird eine No-Show Gebühr von 30 € pro Person und Nacht erhoben.
Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang, Lawinen) nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren! Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen. Die aktuellen Hüttengebühren finden Sie auf www.friesenberghaus.com
Generell ist die Zahlung auf der Hütte in Bar und Bankomatkarte möglich. In unserer Hütte ist im gesamten Haus strenges Rauchverbot. In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet. Die Zimmer dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich. Als Wirtschafts-/Privatbereich und/oder mit Durchgangsverbot gekennzeichnete oder abgesperrte Areale, sind bitte vom Gast nicht zu betreten. Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus. Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle mit dem Hüttenwirt(in) behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich oder per E-Mail an die DAV Sektion Berlin zu richten.